
(...) In der Tat fanden früher jahrelang Sortenprüfungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland statt, ohne dass diese Anbauflächen den Landwirten bekannt waren. Diese Geheimhaltung der Standorte war in der Vergangenheit nur möglich, weil es kein öffentliches und transparentes Standortregister im Gentechnikgesetz gab - dieses wurde in der rot-grünen Regierungszeit 2005 mit der Novelle des Gentechnikgesetzes eingeführt. (...)