
Grundsätzlich gilt: Parteien dürfen in Deutschland Spenden annehmen. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt werden und werden dann zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht
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Grundsätzlich gilt: Parteien dürfen in Deutschland Spenden annehmen. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen der Bundestagspräsidentin unverzüglich angezeigt werden und werden dann zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht
Das Grundgesetz sieht in Artikel 40 Absatz 1 vor, dass der Bundestag seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten und deren bzw. dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählt. Daraus ergibt sich allerdings kein rechtlich verbindlicher Anspruch.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Für uns als SPD ist klar: Wir müssen in unsere Sicherheit und unsere Bundeswehr investieren