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Bärbel Bas
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Frage von Dirk-TORALF B. •

Ich bekomme als Politisch verfolgter eine Berufliche Rehabilitations Rente von 180.- da ich aufgrund der Haft Schwerbeschädigt bin und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Jetzt sa ich, das die 180.-€ entfallen. Bekomme ich dieses Geld nicht mehr?

Ich bekomme als Politisch verfolgter eine Berufliche Rehabilitations Rente von 180.- da ich aufgrund der Haft Schwerbeschädigt bin und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Jetzt sa ich, das die 180.-€ entfallen. Bekomme ich dieses Geld nicht mehr? Oder bekomme ich jetzt wie die Arbeitenden Bürger den vollen Betrag. Das geht nirgent wo hervor. Bin jetzt auch beunruhigt, da ich dieses Geld dringent ja brauche. MfG B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig weitreichende Verbesserungen für SED-Opfer beschlossen und ein "Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" gebilligt. Dieses Gesetz tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. 

Ab Juli 2025 wird zum einen auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt verzichtet. Bisher war im Gesetz eine Absenkung der monatlichen Ausgleichleistungen von 240 Euro auf 180 Euro geregelt, wenn der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung bezieht (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG). Durch die Streichung dieser Norm wird auf eine derartige Absenkung der Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt künftig verzichtet werden.

Zum anderen werden die Ausgleichleistungen für beruflich Verfolgte gemäß § 8 BerRehaG von 240 Euro auf 291 Euro steigen. Entsprechend erhalten Menschen, die anerkannt beruflich rehabilitiert sind und bisher schon Ausgleichsleitungen "in Rente" erhalten, laut Auskunft der SED-Opferbeauftragten ab Inkrafttreten des Gesetzes 291 Euro monatlich statt der bisherigen 180 Euro. 

Unter diese Links finden Sie eine Übersicht zu allen Neuregelungen: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/informationsuebersicht-zu-den-gesetzesaenderungen-1042460

Die Übersicht ist auch als PDF abrufbar: https://www.bundestag.de/resource/blob/1042476/025b5c7b1d50f7af4c89be96fcbe63aa/Gesetzensaenderg_Infoblatt.pdf

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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