Zuschuss für Heizkosten mit pellet ;gibst da einen limitierten haushaltstopf oder kommen alle Berechtigten den Anspruch ausgezahlt?
Sehr geehrte Frau Bas,
dies ist mein erster Versuch mit einer Abgeordneten des deutschen Bundestag zu schreiben.
Ich finde es toll das so etwas möglich ist. Ich ziehe vor fast allen Politikern den Hut die unsere Demokratie aufrecht erhalten (sicher kein leichter job). Meine Frage ist oben.
Weiterhin ein gutes Gelingen bei Ihrer Arbeit.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr positives Feedback zur Arbeit vieler meiner Kolleginnen und Kollegen und auch meiner eigenen Arbeit. Was Ihre Frage betrifft: Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen, wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sind die Bundesländer zuständig. Der Bund stellt jedoch Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereit. Meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehende Summe ausreichen wird, um allen Antragsberechtigten eine Auszahlung des Zuschusses zu ermöglichen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas