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Bärbel Bas
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Frage von Svenja R. •

Würden Sie das Infektionsschutzgesetz erweitern und eine Grundlage für Offlabel-Kinderimpfung nach dem Vorbild Wien ermöglichen? Wenigsten Präsenzpflicht aussetzen bis Impfung verfügbar?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

seit meiner Wahl zur Präsidentin des Deutschen Bundestages ist viel passiert, ich komme daher erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Seit November ist ein Impfstoff auch für Kinder von 5 bis 11 Jahren zugelassen. Seit Dezember wird von der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren empfohlen, wenn eine Vorerkrankung vorliegt. Zudem empfiehlt die Stiko die Impfung von Kindern im Alter von  5 bis 11 in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf leben, wenn diese selbst nicht geimpft werden können oder bei diesen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt.

Darüber hinaus ist die Covid-19-Impfung  auch bei Kindern im Alter von 5 bis 11 ohne Vorerkrankungen möglich, wenn der individuelle Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten dazu besteht und eine ärztliche Aufklärung erfolgt ist. Damit ist zwischenzeitlich auch in Deutschland regulär möglich, was Anfang November in Wien im Rahmen des Off-Label-Use angeboten worden ist.  

Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik, bitte ich Sie, sich an meine Nachfolgerin im Amt der für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt bzw. die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden. 

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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