Wo und in welchem Paragrafen ist festgelegt, dass Ihre Ausgaben für Kosmetik und Styling vom Steuerzahler finanziert werden?
In welches Budget fallen die Ausgaben einer Bundestagspräsidentin für Kosmetik und Styling?
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Als Bundestagspräsidentin repräsentiere ich den Deutschen Bundestag und stehe regelmäßig in der Öffentlichkeit. Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Zugleich vermitteln Inhaber repräsentativer Funktionen mit einem gepflegten Äußeren die Würde ihres Amtes und drücken Respekt gegenüber Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern aus dem In- und Ausland aus.
Es ist internationaler Standard, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates bei allen öffentlichkeitswirksamen Anlässen – wie zum Beispiel Bild- und Fernsehterminen oder beim Zusammentreffen mit Staatsgästen – von einer Visagistin oder einem Visagisten begleitet werden. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Amtsausübung und im Haushalt des Deutschen Bundestages in dem seit Langem existierenden Titel "Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen" berücksichtigt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas