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Bärbel Bas
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Frage von Monika0 D. •

Wo ich den Antrag Oder Formular für Heizöl zuschuß in sachsen hab schon im Internet gesucht ich erfülle alle Vorgaben

Wie gesagt erfülle ich alle vorgaben

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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Bürgerbüro in der Sächsischen Staatskanzlei unter Poststelle@sk-sachsen.de-mail.de

Bei weiteren Fragen zum Thema Energie bzw. Energiehilfen empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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