Wird der Bundestag dieses Jahr eine Sommerpause machen wie sonst?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages finden in der parlamentarischen Sommerpause grundsätzlich keine Plenar- und Ausschusssitzungen statt. Viele Abgeordnete treten in diesem Zeitraum – genau wie die meisten anderen Berufstätigen – ihren Jahresurlaub an. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nutzen diese sitzungsfreien Wochen aber vor allem auch, um Termine in ihren Wahlkreisen wahrzunehmen, sich in politischen Detailfragen einzuarbeiten, oder parlamentarische Initiativen für den Herbst vorzubereiten.
Gleichwohl kann der Deutsche Bundestag jederzeit Plenarsondersitzungen anberaumen. Sie werden nach § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen (Artikel 39 Abs. 3 des Grundgesetzes). Vergangenes Jahr gab es zum Beispiel am 25. August 2021 eine Sondersitzung, um über die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zu beraten.
Soweit dringende Fragen zur Debatte und Entscheidung anstehen, wird der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung selbstverständlich auch in der parlamentarischen Sommerpause 2022 nachkommen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas