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Bärbel Bas
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Frage von Gotthilf K. •

Wieso soll die Bundesregierung als Vertreterin der Eigentümerin der Bahn keinen Einfluss auf die Bahn haben? Dürfen Sie Ihr Fragerecht als Abgeordnete nicht im Sinne der Frage eines Bürgers nutzen?

Sehr geehrte Frau Bas,

Danke für Ihre vorige Antwort zu Schadensersatz-Forderungen in Sachen Streckenstillegung wegen der Cölve-Brücke. Aber ich habe nicht nach dem Einfluss der Bundesregierung gefragt sondern danach, ob Sie sich bei der Bundesregierung nach den Schadensersatz-Forderungen der Bahn gegen die Stadt Moers erkundigen können. Dabei ging ich davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland alleinige Eigentümerin der Bahn ist und insofern ein Auskunftsrecht gegenüber der Bahn hinsichtlich der Erfüllung der von der Bahn zu tätigenden Geschäfte und zwar einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz-Forderungen hat. Auch glaube ich nicht, dass die Bundesregierung als Vertreterin der Eigentümerin der Bahn überhaupt keinen Einfluss auf das ihr anvertraute Eigentum hat. Im übrigen zielte meine Frage darauf hin, es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Klärung kommen zu lassen sondern die Kosten so gering wie möglich für die Bürger und alle Beteiligten zu halten. Schönen Gruß

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Sehr geehrter Herr K.,

seit Ihrer Anfrage im Oktober und meiner Wahl zur Präsidentin des Bundestages ist viel passiert, ich komme daher erst jetzt dazu, Ihre Nachfrage zu beantworten. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Ich kann Ihren Wunsch verstehen, dass aufgrund der Sperrung der Cölve-Brücke keine Kosten auf die Stadt Moers zukommen. Diesen Wunsch teile ich. Dennoch kann ich Ihnen keine andere Antwort geben. Es ist eben nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen geltend machen kann. Daher kann mir zum jetzigen Zeitpunkt auch niemand in der Bundesregierung darüber Auskunft geben. Ebenso nimmt der Bund keinen Einfluss auf das operative Geschäft der Deutschen Bahn AG. Und selbst wenn der Bund Einfluss nehmen könnte, so könnte er nicht einfach die Bahn anweisen, auf einen bestehenden Rechtsanspruch zu verzichten. Dies widerspräche sowohl dem Rechtsstaatsprinzip als auch den Prinzipien der ordentlichen Haushaltsführung. 

Bisher habe ich die Gespräche zwischen den Städten Moers und Duisburg als sehr konstruktiv wahrgenommen. Ich gehe davon aus, dass in diesen Gesprächen eine Lösung gefunden wird, die für alle Beteiligten tragbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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