Wieso ist der von Ihnen angesprochene Mut das Familienstartzeitgesetz in Form eines freiwilligen Urlaubs anzuwenden, nicht beim BMI bzw. BMVg, die (noch) SPD geführt sind, vorhanden?
Sehr geehrte Frau Bas, in Ihrer Antwort vom 20.11.2024 auf die Frage von Herrn David K. vom 14.11.2024 äußern Sie sich auf dieser Plattform zum Familienstartzeitgesetz. Schön, dass Sie es mutig finden, dass AG das Familienstartzeitgesetz bereits freiwillig anwenden indem diese freiwillig Urlaub anbieten. Ich habe nach der Geburt meines Kindes den Mut gehabt und habe in dem Sonderurlaubsantrag auf die EU-Richtlinie sowie auf den Gesetzesentwurf des Familienstartzeitgesetzes verwiesen und habe mutig gehofft, dass mein AG Bundesrepublik Deutschland (ich bin Bundesbeamter) diesen freiwillig genehmigt. Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Schade, dass die SPD geführten Ressorts, die für Bundesbeamte bzw. für mich zuständig sind, den Mut nicht haben, welchen Sie bei anderen Unternehmen aus der freien Wirtschaft so begrüßen.

Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich sind die Ministerien für die Umsetzung und Anwendung der beamtenrechtlichen Regelungen auf ihre eigenen Beamtinnen und Beamten verantwortlich. Die Erholungsurlaubsverordnung sieht aktuell vor, dass Bundesbeamte nach der Geburt eines Kindes einen Tag Sonderurlaub erhalten können. Darüber hinausgehende Regelungen, wie sie das geplante Familienstartzeitgesetz vorsieht, gelten nicht automatisch für Beamtinnen und Beamte.
Die Idee der Familienstartzeit ist es, analog zum Mutterschutz eine verbindliche Regelung zu schaffen. Allerdings bedürfen solche Regelungen für Bundesbeamte einer separaten gesetzlichen Grundlage. Ob und in welchem Umfang das Familienstartzeitgesetz ins Beamtenrecht übertragen wird, liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers.
Leider kam es insbesondere durch die Blockade der FDP nicht zu einem Beschluss des Referentenentwurfs für das Familienstartzeitgesetz im Bundeskabinett. Somit konnte auch dem Bundestag kein Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt werden, in dem etwaige Änderungen für Beamte diskutiert und beschlossen werden können. Ohne diese gesetzliche Grundlage liegt es im Ermessen der jeweiligen Dienststellen, wie sie mit Sonderurlaubsanträgen in diesem Zusammenhang umgehen.
Ich kann Ihre Enttäuschung darüber, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde, gut nachvollziehen. Eine allgemeine Verpflichtung zur Gewährung von Sonderurlaub besteht derzeit jedoch nicht. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich weiterhin für die Einführung der Familienstartzeit einsetze und hoffe sehr, dass es bald zu einer gesetzlichen Lösung kommt, die auch Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte einschließt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas