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Bärbel Bas
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Frage von Markus W. •

Wieso immer noch kein Verbot von Tiertransporten außerhalb der EU, Amputation und Anbindehaltung im sog. Tierschutzgesetz?

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SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir alle tragen Verantwortung für Tiere. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die Koalitionsparteien der Ampelregierung haben daher konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um.

Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. Hinzu kommen in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes ein.

Was die Tiertransporte betrifft, setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern.

Mit den geplanten Neuregelungen im Tierschutzgesetz will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr, nur noch mit entsprechender Betäubung oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen, etwa beim Schwänzekupieren bei Schweinen, vorgenommen werden dürfen. Dazu werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen soll den Behörden zudem dabei helfen, systemische Mängel im Schlachtprozess, z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte, zu finden.

Amputationen sind letztlich eine Auswirkung der Haltungsform. Demzufolge ist die Haltung bisher zu wenig am Tier orientiert – die Tiere werden vielmehr an die Haltung angepasst, etwa durch das Kupieren. Daher soll die Änderung des Tierschutzgesetzes auch bei der Frage der Tierhaltung zu Verbesserungen führen. Zudem laufen bereits Förderprogramme zum Stallneu-/ bzw.          -umbau (mehr dazu finden Sie unter: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_node.html) und für laufende Mehrkosten (s. https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/Foerderung_Mehrkosten/Mehrkosten_node.html#:~:text=F%C3%BCr%20einen%20Antrag%20auf%20F%C3%B6rderung,an%20einem%20anerkannten%20Kontrollsystem%20teilnehmen. Damit wollen wir zusätzlich zu den gesetzlichen Anpassungen auch Anreize schaffen, auf Haltungsformen umzustellen, die nachweislich zu weniger Schwanzbeißen führen.

Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind, etc. – soll durch die geplante Gesetzesänderung grundsätzlich verboten werden. Ausnahmen soll es einzig für Bergbäuerinnen und -bauern und deren Almen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden geben. Für die Anbindehaltung von Rindern soll daher gelten, dass die ganzjährige Anbindehaltung in zehn Jahren verboten wird und die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleibt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen.

Die Novelle des Tierschutzgesetzes soll Ende September erstmals im Bundestag beraten werden. Erst dann beginnt der parlamentarische Gesetzgebungsprozess. Als SPD-Bundestagsfraktion ist uns der Tierschutz sehr wichtig. Wir werden uns in den anstehenden Gesetzesverhandlungen mit unseren Partnern für weitere Verbesserungen, die uns und Ihnen wichtig sind, einsetzen. Sie können sicher sein, dass meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen hierbei die von Ihnen genannten sowie die übrigen Punkte der Kampagne von PETA ernst nehmen und hierzu auch in Gesprächen mit Tierschutzverbänden und                -organisationen sind. Ich empfehle Ihnen, auch direkt auf diese zuzugehen, etwa auf Matthias Miersch, den für die Themen Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft, Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden oder Susanne Mittag, die Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft. Eine passende Ansprechpartnerin ist zudem auch die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diese bzw. diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas         

 

 

 

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