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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Anne B. •

Wie viel Geld im Jahr könnte eingespart werden, wenn Beamte die gleichen Abgaben für Kranken-Versicherungen und das gleiche Kindergeld hätten wie nicht Verbeamtete?

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Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Verhältnis zwischen der Beamtin bzw. dem Beamten und ihrem bzw. seinem Dienstherren. Die Beamtin bzw. der Beamte ist dadurch zum Dienst und zur Treue, der Dienstherr zur Fürsorge verpflichtet. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind grundgesetzlich in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Mehr zu diesen Grundsätzen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beamtenrecht-allgemein/beamtenrecht-allgemein-node.html

Zur Fürsorgepflicht der Dienstherren gehört auch eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familie, sofern vorhanden. In der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur heißt es dazu: „Die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten und seine Familie zu unterhalten (Alimentationsprinzip), um dessen rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit sicherzustellen, derer er bedarf, damit er sich ganz dem Dienst iRd staatlichen Aufgabenerfüllung widmen kann, ist das Korrelat für die Pflicht des Beamten, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen ('volle Hingabe'), nicht Entgelt für konkret geleistete Dienste."

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dazu seit 2012 in seiner Rechtsprechung fünf Prüfparameter entwickelt, mit denen im Rahmen einer Evidenzkontrolle geprüft werden kann, ob eine Unteralimentation vorliegt. In zwei Fällen (Berlin und NRW) hat das BVerfG festgestellt, dass die damals geltende Alimentation mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar war. Seitdem, seit 2021, arbeitet auch der Bundesgesetzgeber daran, die Alimentation so zu ändern, dass sie den Anforderungen des GG genügt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erarbeitet.

Die amtsangemessene Alimentation einer Beamtin bzw. eines Beamten und ihrer bzw. seiner Familie setzt sich derzeit zusammen aus ihrer bzw. seiner Besoldung, der Beihilfe zur Krankenversicherung, dem Ortszuschlag und dem Familienzuschlag. In ihrer Gesamtheit müssen diese Bestandteile dafür sorgen, dass keine Unteralimentation der Beamtin bzw. des Beamten entsteht, damit die Vorgaben des Grundgesetzes geachtet werden. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn an der einen Stelle, z.B. beim Familienzuschlag gespart wird, muss an anderer Stelle, etwa bei der Besoldung, der Betrag erhöht werden, so dass am Ende für eine amtsangemessene Besoldung der Beamtin bzw. des Beamten gesorgt ist. Die Höhe des eigentlichen Kindergeldes ist davon nicht betroffen; dieses ist für Kinder von Beamtinnen und Beamten und Angestellten gleich hoch. Mit Blick auf diese rechtlichen Vorgaben kann Ihre Frage zum Familienzuschlag nicht eindeutig beantwortet werden.

Was die Abgaben bzw. Beiträge für die Krankenversicherung betreffen: Die SPD und auch ich persönlich kämpfen seit vielen Jahren für eine Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung ist gerecht und setzt dem Zwei-Klassen-System im Gesundheitswesen ein Ende. Das bedeutet: gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle, eine solidarische Finanzierung und eine hohe Qualität der Leistungen.

Die Bürgerversicherung ist solidarisch, weil alle gemäß ihres Einkommens in die Versicherung einzahlen. Sie sorgt für Stabilität und Sicherheit, weil sie auf der Solidarität zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Alleinstehenden, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen Menschen mit höheren und niedrigeren Einkommen beruht. Das gibt ihr ein stabiles Fundament. Zugleich ist sie offen für alle, denn sie gibt auch Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten die Chance, Teil der Solidargemeinschaft der Versicherten zu werden, und so im Alter nicht unter enormen Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung zu leiden.

Sie können sicher sein: Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD und auch ich selbst haben im Wahlkampf alles gegeben, um im Bundestag eine politische Mehrheit für eine Bürgerversicherung zu erreichen. Unser Koalitionspartner FDP lehnt einen Umstieg in eine Bürgerversicherung jedoch ab und hat das Ziel, an dem dualen System aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen festzuhalten. Im Koalitionsvertrag sind daher keine Änderungen vereinbart. Eine Bürgerversicherung lässt sich daher zurzeit nicht durchsetzen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, die SPD und ich werden weiter für Mehrheiten für eine Bürgerversicherung kämpfen.

Bei weiteren Fragen zum Beamtenrecht empfehle ich Ihnen, sich an meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen zu wenden, etwa an Dirk Wiese, den für Innen, Recht, Petitionen, Sport und Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Bei weiteren Fragen zur Bürgerversicherung empfehle ich Ihnen, sich an die für Gesundheit zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder an die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, zu wenden. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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