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Bärbel Bas
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen Sie zu der in Deutschland ansässige EU-Bürger betreffenden MPU-Regelung? Würden Sie sich für eine EU-Einheitliche Regelung einsetzen?

Wie stehen Sie zu einer Reformierung des Deutschen Systems der MPU als Auflage zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis? Deutschland ist in der EU das Einzige Land mit diesem System. Durch die extrem Hohen Kosten die zwingend entstehen wie z.B der Abstinenznachweis über 12 Monate (begonnen werden darf der auch erst nach Ablauf der Sperrfrist) iHv 2.000 €, die MPU Gebühr selbst (500-1000 €), den sowieso schon hohen Bußgelder und nicht zuletzt ein Vorbereitungskurs. Denn trotz allem liegt die Durchfallquote bei ca. 50%. Für jeden Versuch wird wieder die Gebühr fällig. Die Anforderungen der MPU Begutachter sind viel Höher als an jeden andere Autofahrer. Psychisch Kranke die Antidepressiva nehmen brauchen es gar nicht erst versuchen. Die Kosten kann man als meist ALG-II Empfänger (Job ist ohne Führerschein auf dem Land weg und ohne gibts auch keinen) niemals leisten. Das ist eine massive Diskriminierung und Blockade der Berufsausübungsfreiheit.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im Sinne der Verkehrssicherheit halte ich es für sinnvoll und vertretbar, verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und -kraftfahrer im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) auf ihre grundsätzliche Eignung zur Verkehrsteilnahme zu überprüfen, ehe sie ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen – unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder in Deutschland ansässige EU-Bürgerinnen und -Bürger handelt.

Natürlich muss die MPU bei allen Betroffenen nach gleichen Maßstäben erfolgen. Um dies sicherzustellen, gibt es eine externe Kontroll- und Überwachungsinstanz, nämlich die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese zertifiziert Anbieter der MPU und sie ist Ansprechpartner für diejenigen, die sich über ein mögliches Fehlverhalten beschweren möchten. Die BASt gibt zudem sogenannte Begutachtungsleitlinien heraus, an denen sich die Gutachterinnen und Gutachter orientieren müssen. Diese Leitlinien werden regelmäßig evaluiert, aktuelle medizinische Forschungsergebnisse finden so Berücksichtigung.  

Bei weiteren Fragen hierzu empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für zuständig für Verkehr und Digitales zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Detlev Müller, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, Dorothee Martin, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartner und die richtige Ansprechpartnerin.

Was die Kostenübernahme der MPU bei Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern betrifft: Eine Kostenübernahme der MPU ist nicht die Regel. In berechtigten Einzelfällen liegt es jedoch im Ermessen des zuständigen Jobcenters die Kosten zu übernehmen, etwa wenn eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle ganz konkret in Aussicht steht, die Arbeit ohne eigenen Führerschein aber nicht durchführbar oder nicht erreichbar ist, etwa in ländlichen Gegenden.   

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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