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Bärbel Bas
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Frage von Horst K. •

Wie komme ich zu einem Zuschuß/ Entlastungsbetrag für Fernwärme aus einer Biogasanlage? Wer beantragt mit welchem Formular?

Wir sind 5 Mitglieder einer GbR die ein Wärmenetz errichtet haben, in das der Biogasanlagenbetreiber Wärme einleitet.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa zu Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre konkrete Frage betrifft: Für die Bezieherinnen und Bezieher von Fernwärme gilt die Fernwärmebremse innerhalb des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG). Die Antragstellung ist ausschließlich online unter der Adresse https://gaswaermepreisbremse.pwc.de/ möglich.

Dabei gilt es zu beachten, dass Versorger, also Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen, die die Entlastungen umsetzen, sowie große Unternehmen, die selbst Erdgas am Großhandelsmarkt für den eigenen Verbrauch beschaffen, die Erstattungen beantragen müssen. Alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Wärme müssen, um von den Entlastungen zu profitieren, selbst keinen Antrag stellen. Weitere Details zum Antragsverfahren finden Sie im FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ewpbg.pdf?__blob=publicationFile&v=16.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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