Wie begründet der Bundestag, Bundestagsverwaltung die Zahl von 10 Mitarbeitern für die Ex-Kanzlerin Frau Dr. Merkel?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Es entspricht der langjährigen Praxis, dass ehemaligen Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Büro mit Mitarbeitern gestellt wird, die beispielsweise Reden und Termine vorbereiten oder Fahrdienstleistungen übernehmen. Das Gleiche gilt für ehemalige Bundespräsidenten. Diese Ausstattung ist dem Respekt vor dem Amt geschuldet. Hinzu kommt, dass sich in der Regel aus diesen hohen Staatsämtern umfangreiche Verpflichtungen ergeben, die über das Ende der Amtszeit hinaus fortbestehen. Mit der Ausstattung ist die Erwartung verbunden, dass die Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sowie die Bundespräsidenten außer Dienst auch weiterhin den Interessen der Bundesrepublik dienen.
Der Deutsche Bundestag muss die Stellen für frühere Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber im Zuge der Haushaltsberatungen bewilligen. Die Entscheidung über die Ausstattung fällt dabei zunächst in die Verantwortung des Haushaltsausschusses. Ich gehöre diesem Gremium nicht an und mein Amt gebietet mir, in der Kommentierung der konkreten Ausschussarbeit Zurückhaltung zu wahren.
Damit verbinde ich den Hinweis, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas