Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Zukunft die Amtszeit der Bundeskanzler nur noch für maximal zwei Perioden gestattet sein wird. In den USA, Frankreich und ... geht es doch auch.
Diese Begrenzung würde dazu führen, dass neue Ideen und "frisches Blut" das Sagen ermöglicht!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Im März hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ einzusetzen. Zu ihrem Arbeitsauftrag (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1023) zählt auch, über eine etwaige „Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten“ zu beraten. In diesem Kontext können somit auch die Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin behandelt werden.
Nähere Informationen zur Reformkommission finden Sie bei Interesse unter:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/kommission-wahlrecht.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-pa-wahlrechtskommission-886554.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verpflichtet mich als seine Präsidentin, die im Parlament ablaufenden Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich der Arbeit und den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen kann und will.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas