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Bärbel Bas
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Frage von stefan s. •

Welchen Sinn haben Debatten im Parlament ?

Wenn ein Antrag oder ein Gesetzesentwurf eingebracht wird, so wird dieser Im Rahmen der Parlamentsdebatte vorgetragen, die anderen Parteien unterstützen diesen oder argumentieren dagegen. Bei der Abstimmung werden dann die Vorlagen der Regierungsparteien beschlossen, weil diese ja über eine Mehrheit verfügen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Abgeordneter der Opposition für den Vorschlag der Regierung stimmt, weil ihn die in der Debatte vorgetragenen Argumente überzeugen. In wenigen Ausnahmen, z.B. zu Beginn der Pandmie wird es breite Mehrheiten für bestimmte Vorlagen geben. Diese bilden sich aber nicht in der Debatte, sondern bestanden aufgrund des Themas schon zuvor. Aus meiner Sicht, sind Parlamentsdebatten völlig sinnlos. Belehren Sie mich eines besseren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Plenardebatten in erster Linie einen Beitrag leisten sollen, die Meinungsbildung innerhalb des Parlaments voranzubringen. Das ist tatsächlich eher die Ausnahme, z.B. im Falle so genannter „Orientierungsdebatten“. In der Regel folgt das Plenum bei der Beschlussfassung den Empfehlungen der in den jeweiligen Ausschüssen zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern. Diese sind häufig auch diejenigen, die als Rednerinnen und Redner für ihre Fraktionen in den entsprechenden Debatten benannt werden.

Meinungsaustausch, Willensbildung und Kompromisssuche finden parlamentsintern vor allem in Arbeitsgruppen, Fraktionssitzungen und den Ausschüssen statt. Die Ausschüsse spiegeln dabei die Kräfteverhältnisse im Plenum wider, sodass die Regierungsfraktionen gegenüber der Opposition in aller Regel in der Mehrheit sind und sich mit ihren Beschlussempfehlungen durchsetzen können.

Wozu dienen dann Plenardebatten? Kurz gesagt: der Information der Öffentlichkeit. In der Demokratie sind politische Entscheidungen gegenüber dem Souverän, also der Bevölkerung, begründungspflichtig. Artikel 42 des Grundgesetzes legt deshalb im Grundsatz fest: „Der Bundestag verhandelt öffentlich.“

Die Plenardebatte gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich ein Bild zu machen, mit welchen Argumenten die Fraktionen und Abgeordneten ihre Position zu bestimmten Tagungspunkten begründen. Gleiches gilt für das öffentlich nachvollziehbare Abstimmungsverhalten in den namentlichen und nichtnamentlichen Abstimmungen. Plenardebatten leisten also vor allem einen Beitrag zur politischen Information und Willensbildung außerhalb des Deutschen Bundestages.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten und mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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