Was tragen Sie dazu bei, daß die erst kürzlich wieder bei uns heimisch gewordenen Wölfe geschützt werden?
Sehr geehrte Frau Bas, meine Freude war groß, als ich in diversen Fernsehbeiträgen in diesen Tagen erfuhr, daß sich der Wolf wieder bei uns heimisch fühlt und wieder seine naturgemäße Bestimmung erfüllen kann. Ich weiß, daß Wölfe sehr scheu gegenüber uns Menschen sind und daß die allermeißten von uns deswegen auch niemals einen zu Gesicht bekommen. Sie erlegen überwiegend Wildtiere und reißen selten Nutztiere wie zum Beispiel Schafe. Ein gerissenes Schaf ist auch für mich ein trauriger Anblick, aber ein Schaf ist kein Wildtier und kaum im Bestand gefährdet. Es läßt sich ersetzen und schützen. Durch Wolfsschutz e. V. erfahre ich nun von Abschußplänen durch die Regierung. In meinen Augen ist das völlig überzogen, absolut nicht zeitgemäß und reduziert die genetische Vielfalt der Tiere erheblich. Bitte setzen Sie sich entschieden für den Schutz der Wölfe ein! Ernst gemeinter Artenschutz muß mit Leben gefüllt werden nicht mit Töten!
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von Ihnen genannte Antrag ist ein Antrag der oppositionellen CDU/CSU-Bundestagsfraktion, es handelt sich nicht um einen Antrag der Regierungsfraktionen. Diese werden dem Antrag nicht zustimmen.
Zu diesem Antrag werden an diesem Mittwoch im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Expertinnen und Experten befragt. Die Anhörung wird an diesem Mittwoch, ab 11 Uhr, live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Informationen zu diesem Antrag finden Sie zudem unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-pa-umwelt-927680.
Grundsätzlich gilt, dass der Wolf im Rahmen der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU als streng zu schützende Tierart eingestuft wird und daher ein Jagdverbot gilt. Zudem ist Deutschland verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Wolf langfristig einen günstigen Erhaltungszustand erreicht. Hierfür legt die FFH-RL Fachkriterien und Berichtspflichten fest. Laut dem aktuellem Bericht gemäß FFH-RL ist der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland noch nicht günstig, das heißt ein Abschuss der Wölfe ist nur in Ausnahmefällen zum Schutz anderer Wildtiere, z.B. zum Schutz vom Rotwild, zur der Verhütung von Schäden an Kulturen und in der Tierhaltung oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit möglich. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2019 ist es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, einen guten Ausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft zu finden. Daran halten wir fest.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen auch, sich an den für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch oder den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Carsten Träger zu wenden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas