Was sollen Alkergiker und andere macheb, die keine FFP2 Maske tragen können, wenn sie ärtzliche Behandlung brauchen ab 01.10.2022
Was soll man dann tun, wenn das neue Infektionsschutzgesetz kommt? Ich kann nur kurz FFP2 MASKE tragen. Ich habe im Frähjahr versucht, Arzttermine zu bekommen, habe mitgeteilt, dasd ich Allergiker bin und mit Attest und medizinischer Maske kommen kann sonst nicht. KEINE PRAXIS MIT FFP2 Maskenpflicht hat mir Zutritt gewöhrt und im Frühjahr 2022 waren das fast alle.
Taubes Ohr und gebrochener Fuss standen an.
Mit freundlichen Grüssen
Christiane R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen dient dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Gerade Menschen mit Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen, wie auch Sie persönlich, sollen bei der ärztlichen Behandlung in der Praxis oder im Krankenhaus besonders geschützt werden. Natürlich soll die notwendige medizinische Behandlung für jeden zugänglich sein. Eine Ausnahme von der FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen ist daher aus medizinischen Gründen möglich und kann von einer Ärztin oder einem Arzt attestiert werden. Das gilt auch ab dem 1. Oktober 2022 nach den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Ist Ihre Befreiung vom Tragen der Maskenpflicht attestiert, rate ich Ihnen, gerade bei den Facharztpraxen darauf aufmerksam zu machen und ggf. nachzufragen, ob diese Ihnen einen gesonderten Behandlungstermin am Anfang oder am Ende der Praxisöffnungszeiten ermöglichen können, falls Bedenken wegen des Schutzes der anderen Patientinnen und Patienten bestehen.
Sollte dies keinen Erfolg haben, bitte ich Sie auch, sich diesbezüglich und bei anderen Fragen zu weiteren konkreten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, an meine Nachfolgerin im Amt der für Gesundheit und Pflege zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartnerinnen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas