Was qualifiziert Sie zur Kandidatin auf das zweithöchste Staatsamt?
Sehr geehrter Herr Dr. K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Ich bedauere, dass ich erst jetzt auf Ihre Zuschrift reagieren kann, wo die Zeit über Ihre Frage hinweggegangen ist. Dennoch will ich Ihnen eine Antwort nicht schuldig bleiben.
Ich wurde in geheimer Wahl mit 576 von 724 Stimmen gewählt, bei 90 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Notwendig wäre eine Mehrheit von 369 Stimmen gewesen. Das Wahlergebnis dokumentiert, dass der überwiegende Teil der Abgeordneten Vertrauen in meine Eignung als Kandidatin für das Amt der Bundestagspräsidentin hatte. Näheres zu meinem beruflichen und politischen Werdegang können Sie der Homepage des Deutschen Bundestages sowie meiner Abgeordnetenhomepage entnehmen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas