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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Frank S. •

Warum keine Sondersitzung des Bundestag zum Thema geförderter Wohnungsbau?

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstützung vom Bund.In vielen Ländern sind die Programme bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) stopp.
Es fehlt aber offenbar an Haushaltsmittel. Erst im kommenden Jahr sollen diese zur Verfügung stehen und erst dann würden die Antragsteller ihre Bescheide erhalten. Dieser Förderstau bremst den geförderten Wohnungsbau und schadet darüber hinaus massiv dem (Bau-) Handwerk und Mittelstand. Erst wenn Aufträge erteilt werden, kann Material (mit teils langen Lieferzeiten) bestellt und Kapazitäten geplant werden.
Planbarkeit und Verlässlichkeit sollten gerade in diesen unruhigen Zeiten (schnelles) politisches Handeln bestimmen. Warum wird hier wegen bestehender Dringlichkeit keine Sondersitzung des Deutschen Bundestags einberufen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Der Wohnungsbau ist ein zentrales Thema für Deutschland und ich kann Ihren Wunsch nach besserer Planbarkeit und Verlässlichkeit gut nachvollziehen. Die Regierungsfraktionen haben sich den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr vorgenommen, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen. Dafür soll die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortgeführt und die Mittel erhöht werden.

Über diese Ziele haben die Parlamentarier in der Haushaltsdebatte am 5. September 2023 intensiv beraten. Auch der geförderte Wohnungsbau wurde dabei thematisiert. Näheres zur Debatte finden Sie unter folgendem Link:  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw36-de-wohnen-stadt-bauwesen-957724

Sondersitzungen können gemäß Artikel 39 Abs. 3 Grundgesetz von mir als Bundestagspräsidentin einberufen werden. Ich bin dazu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Sondersitzungen stellen eine absolute Ausnahme dar und finden nur zu hochaktuellen und dringlichen Anlässen statt. Die letzte Sondersitzung fand auf Ersuchen von Kanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine statt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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