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Bärbel Bas
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Frage von Jochen T. •

Warum ist die Annorodnung zur MPU nicht als Verwaltungsakt angreifbar durch den Gesetzgeber ausgestaltet worden als die FEV eingeführt wurde, sollte damit bewusst ein Geschäft gemacht werden?

Die MPU war nicht immer eine Aufgabe von Aktienkonzernen, sondern ursprünglich eine Sache der BASt. Wieso wurde die Annordnung nicht anders geregelt und wieso wurden dem Tüv Psych Institut 1999 die Akkreditierungen deutlich früher erteilt als der Konkurrenz.? Hat der erste Drogenbeauftragte Lintner(CSU) sich hieran damals auch bereichert, immerhin wurde er aus dem EU Parlament geworfen wegen Korruption? Wurde so etwas bereits untersucht?

https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/aserbaidschan-affaere-lebenslanges-hausverbot-fuer-deutsche-abgeordente-beim-europarat-50044/

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaubnis-Verordnung

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst zur rechtlichen Einordnung: Die Anordnung einer MPU ist für sich genommen kein Verwaltungsakt. Sie ist gewissermaßen ein Hilfsmittel zur Ermittlung, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Der eigentliche Verwaltungsakt ist dann entweder der Entzug oder die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Wird eine MPU angeordnet und die betroffene Person legt kein positives Gutachten vor, folgt daraufhin der Fahrerlaubnisentzug – erst gegen diesen kann vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden. Der Gesetzgeber hat diese Regelung im Interesse der Verkehrssicherheit getroffen, um sicherzustellen, dass nur Personen mit erwiesener Fahreignung ein Fahrzeug führen dürfen.

Zu Ihrer Frage zur wirtschaftlichen Struktur der MPU-Institute: Die Durchführung der MPU liegt in den Händen privater, jedoch durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditierter Begutachtungsstellen. Diese aktuell 15 verschiedenen Träger unterliegen strengen behördlichen Auflagen und werden regelmäßig kontrolliert, um eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Begutachtung sicherzustellen. Dies soll verhindern, dass wirtschaftliche Interessen über die fachliche Qualität der Untersuchungen gestellt werden.

Hinsichtlich einer Bevorzugung bei der Akkreditierung einzelner Träger im Jahr 1999 bzw. der Person des damaligen Drogenbeauftragten Eduard Lintner liegen mir keine Informationen vor. Eine Untersuchung oder offizielle Feststellungen in dieser Hinsicht sind mir nicht bekannt. Sollte es hier konkrete Verdachtsmomente geben, wäre dies eine Angelegenheit für die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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