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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum bekommen Bundestagsabgeordnete die einmalige Zahlung von 350,00€ im Rahmen der Entlastung für steigende Energiepreise und steigender Inflation und Rentner nicht?

Hallo Frau Bas,

jeder Bundestagsabgeordnete erhält eine monatliche Diät von aktuell 10012,89€. Quelle: Bundestag.de

Wenn ich nur die monatliche Diät der Abgeordneten betrachte, also ohne Nebeneinkünfte und der anderen Vergünstigungen, hat jeder Abgeordnete ein 10- bis 15-faches höheres Monatseinkommen, gegenüber einem Rentner. Damit können sie problemlos der vorhandenen Inflation und den zu erwartenden Energiepreissteigerungen entgegensehen.

Das kann ein Rentner nicht mehr!
Für den wären die 350€ viel Geld, welches sie sich genehmigen, aber dem Rentner verweigern!

Die kommende Rentenerhöhung ist schon jetzt von der Inflation mehr als aufgefressen! Die Realrente wird trotz Rentenerhöhung sinken!

Wie können und wollen Sie, mir als Rentner, diese Ungleichbehandlung bei diesen extremen Einkommensunterschieden zwischen Abgeordneten und Rentnern, glaubhaft begründen?

Warum haben Sie als Bundestagspräsidentin nicht gegen diese Ungleichbehandlung protestiert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C., 

vielen Dank für Ihre Frage. Wir alle spüren derzeit beim Einkaufen im Supermarkt die gestiegenen Preise für Lebensmittel. Diejenigen, die auf ein Auto angewiesen sind, erleben die höheren Preise für Benzin und Diesel beim Tanken. Dass die Preissteigerungen für Sie eine zusätzliche Belastung sind und Sie sich Sorgen machen, wie Sie diese Mehrbelastungen schultern sollen, kann ich gut verstehen. So wie Ihnen geht es derzeit leider sehr vielen Menschen in Deutschland. Hinzu kommen noch die explodierenden Energiepreise, insbesondere für Strom und Gas, die mit der nächsten Heizkostenabrechnung für viele Haushalte zu einem großen finanziellen Problem werden. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten zudem drastisch verschärft.  

Es ist klar, dass unser Land durch Diversifizierung und die Verringerung des Verbrauchs schnellstens unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Hieran arbeitet die Bundesregierung intensiv. Gleichzeitig braucht es aber weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Darum hat die Ampel-Koalition zwei Entlastungspakete mit einem Umfang von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien, Studierende und  Unternehmen, aber auch Rentnerinnen und Rentner unterstützt werden. Viele dieser Maßnahmen werden ihre Wirkung im zweiten Halbjahr 2022 entfalten. 

Rentnerinnen und Rentner profitieren dabei wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger bei ihren Stromkosten vom zum 1. Juli in Kraft getretenen Wegfall der EEG-Umlage. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Durchschnitt etwa 133 Euro. Ebenso gelten für sie natürlich die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Flatrate.  Diese Preissenkungen kommen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch indirekt bei den Preisen in anderen Bereichen zugute, da letztlich jedes Gut transportiert werden muss und ein Teil dieser Kosten auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.  

Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, erhalten zusätzliche Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschlags in Höhe von 200 Euro. Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen, erhalten den geplanten zusätzlichen Heizkostenzuschuss beim Wohngeld. Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person im Haushalt je 70 Euro. Olaf Scholz hat zudem für Anfang des kommenden Jahres eine große Wohngeldreform angekündigt, durch die der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden. Gerade Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.

Das Wohngeld ist bereits jetzt für viele Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen eine wichtige Hilfe, denn 46 Prozent der Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sind in Rente. Durch die letzte Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 können durch die Erhöhung der Reichweite und des Leistungsniveaus des Wohngeldes bereits mehr Menschen als zuvor davon profitieren. Oft ist den Menschen jedoch nicht bekannt, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben oder sie scheuen davor zurück, einen Antrag darauf zu stellen. Ich möchte jede und jeden dazu ermutigen, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht – auch Sie. Wohngeldzahlungen sind keine Almosen, wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat in unserem Sozialstaat einen Rechtsanspruch darauf.  

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren Anzahl und von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung. Das Wohngeld wird damit in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. Ein erster einfacher Weg, den Anspruch darauf zu prüfen, ist es online einen Wohngeldrechner zu nutzen, etwa unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann bei der Stadt vor Ort gestellt werden.  

Neben diesen Hilfen erhalten alle 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr die größte Rentenerhöhung seit fast 30 Jahren. In Westdeutschland stiegen die Renten zum 1. Juli um 5,4 Prozent, in Ostdeutschland um 6,1 Prozent. Rentnerinnen und Rentner erhalten damit dauerhaft, Monat für Monat, mehr Geld. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben solche deutlichen Einkommenssteigerungen derzeit nicht in Aussicht. Im Gegenteil, viele haben in der Corona-Krise Lohneinbußen hinnehmen müssen. Natürlich haben sich die Rentnerinnen und Rentner ihre Rente durch harte Arbeit verdient und profitieren daher zu Recht von der Rentenerhöhung. Fakt ist aber auch, dass in der Corona-Krise, wo das Lohnniveau abgefallen und damit auch die Rente hätte gekürzt werden müssen, sie davon profitiert haben, dass wir als SPD eine Rentenabsenkung durch entsprechende gesetzgeberische Reglungen ausgeschlossen haben. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner hatten in der Krise keine Kürzungen zu verkraften und profitieren nach der Krise von einem wieder steigenden Lohniveau. Zudem geht die starke Rentensteigerung auch auf die politisch beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit zurück.

Zudem werden langjährige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld pro Monat bekommen. Damit helfen wir auch denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Und auch Hinterbliebene erhalten einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Insgesamt werden rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag erhalten.  

Was Ihre konkrete Nachfrage betrifft: Um die arbeitende Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell zu entlasten, hat die Ampel-Koalition beschlossen eine Energiepreispauschale einzuführen. Diese Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) – dazu zählen auch Bundestagsabgeordnete – als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Erwerbstätigen schnell und unbürokratisch erreichen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Die Energiepreispauschale ist derzeit für Rentnerinnen und Rentner nicht vorgesehen. Betrachtet man das Gesamtpaket aller hier beschriebenen Maßnahmen, so wird aber deutlich, dass auch Rentnerinnen und Rentner in den Entlastungspaketen berücksichtigt werden. Hinzu kommt die deutliche Erhöhung der Renten. So werden bereits Durchschnittsrentnerinnen und -rentner nach sechs Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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