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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Uwe E. •

Wann wird endlich die, von der SPD im Jahr 2004, eingeführte Ungerechtigkeit (Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen) vollständig zurück genommen?

Sehr geehrte Frau Bas, ich bin sicher das es parteiübergreifend, für diese dringend notwendige Korrektur eine Mehrheit im Bundestag gibt. Für viele Kollegen gehts hierbei u.a. um die Glaubwürdigkeit der SPD und für die SPD geht es darum, unzählige verloren gegangene Wähler (Arbeiter) durch transparentes Vorgehen bei diesem extrem wichtigem Punkt, zurück zu gewinnen.

vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir als SPD wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.

In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag in Höhe der bis dahin geltenden Freigrenze eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.

Für die Leistungen, die oberhalb der Freigrenze liegen, wird ein Beitrag zur GKV erhoben. Damit zahlen 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Diese Gruppe ist seit 2020 sogar bessergestellt als vor 2004. Diejenigen, die eine höhere Betriebsrente bekommen, sparen immerhin ihren vollen Beitrag zur GKV auf den Freibetrag. Das sind zurzeit ca. 25 Euro monatlich, also ca. 300 Euro jährlich. Das gilt auch für Direktversicherungen, bei denen immer geprüft werden muss, ob die Versicherungsverhältnisse in Verbindung mit dem Erwerbsleben stehen. Wurden die Beiträge zur Direktversicherung vom Arbeitgeber bezahlt oder über ihre Versorgungswerke abgewickelt, werden sie den Betriebsrenten gleichgestellt. Auch hier gilt die Freibetragsregel. Einmalzahlungen werden dabei wie auch bisher für eine Dauer von 10 Jahren mit 1/120 ihres Betrages als fiktiver monatlicher Rentenbezug angesetzt. Die Belastung durch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde somit weitgehend abgebaut.

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil unseres Zukunftsprogramms. Ich teile deshalb Ihre Enttäuschung, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Die oben beschriebene finanzielle Entlastung durch die Freibetragsregelung beträgt jährlich 1,2 Milliarden Euro. Diese muss in der Finanzierung der Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds durch die Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten aber auch ausgeglichen werden.

Die Herausforderungen für unser Gesundheitssystem sind groß. Dazu gehört immer die Frage der Finanzierung der Leistungen, die früher oder später jede und jeder von uns braucht. Gute Löhne für die vielen Beschäftigten in den Heil- und Pflegeberufen gehören genauso dazu wie mehr Beitragsgerechtigkeit für alle Versicherten. Ein Ausgleich zwischen den Beitragszahlungen der Versicherten und den zunehmenden Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist nie einfach. Ich habe deshalb immer für eine Bürgerversicherung gekämpft – das fordern wir auch in unserem Wahlprogramm. Denn ich bin davon überzeugt, dass wir das solidarische System der Umlagefinanzierung weiterentwickeln müssen. In diesem Rahmen wollen wir mit einer Reform des Beitragsrechts auch die Doppelverbeitragung abschaffen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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