Wann kommt das CanG auf die Tagesordnung im Bundestag? Ist das Inkrafttreten zum 01.04.2024 gesichert?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass sich die 2./3. Lesung eines Gesetzentwurfes verschiebt, ist nichts Ungewöhnliches. Es kommt häufig zu kurzfristigen Auf- oder Absetzungen bei der Tagesordnung der Plenarsitzungen im Bundestag. Dies hat häufig mit aktuellen Entwicklungen zu tun, die oftmals nicht direkt mit dem betroffenen Tagesordnungspunkt zusammenhängen. Was das Cannabisgesetz (CanG) betrifft: Eine abschließende Befassung bzw. ein Beschluss des Gesetzentwurfs in den ersten Monaten des Jahres 2024 ist ausreichend, um das geplante Inkrafttreten im April 2024 zu gewährleisten. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz im Bundestag zeitnah verabschiedet wird.
Bei weiteren Rückfragen zu diesem Thema empfiehlt es sich, direkt Kontakt zu meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aufzunehmen - etwa zu Dagmar Schmidt, der für Arbeit, Soziales, Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Heike Baehrens, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartnerinnen. Zudem ist stets Ihr lokaler Bundestagsabgeordneter Axel Echeverria ein passender Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas