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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Alma F. •

Setzen Sie sich für lückenlose und vor allen TRANSPARENTE Aufklärung der Vorwürfe gegen Lindner ein, er habe mit unseren Steuergeldern FDP Parteienwerbung in der FAZ bezahlt?

Frau Bas,

Zitat: "Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner war persönlich involviert, anders als es sein Ministerium dargestellt hatte. Nach Einschätzung einer Verfassungsrechtlerin erhärtet sich der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung."

https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/parteispenden/verdeckte-fdp-werbung-interne-mail-wird-zum-problem-fuer-christian-lindner

Frau Bas, wie ernst nehmen Sie die Vorwürfe gegen Lindner? Prüfen Sie diese intensiv nach Recht und Gesetz, unabhängig davon, dass er eine Regierungspartei führt?

Und was mich besonders interessiert, wird für die Öffentlichkeit TRANSPARENT geprüft?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Das zuständige Referat der Bundestagsverwaltung hat Kenntnis von den Vorwürfen wegen der Werbeanzeigen des Bundesministeriums der Finanzen. In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt. Selbstverständlich unabhängig davon, ob eine Oppositions- oder eine Regierungspartei involviert ist. 

Auch dem von Ihnen mitgesandten Artikel ist zu entnehmen, dass eine Partei bereits das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache angerufen hat (Verfahren 2 BvE 6/24). Dessen Entscheidung bleibt abzuwarten. Seine Entscheidungen veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht auf seiner Website.

Das Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Rechtsverstoßes ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung, um auch einen Gesetzesverstoß einer Partei festzustellen, die von einer solchen Werbemaßnahme profitiert. Wenn ein Rechtsverstoß des Ministeriums vorläge, bedürfte es zusätzlich eines Verfahrens innerhalb der Bundestagsverwaltung, um die Rolle der betreffenden Partei zu klären. Das zuständige Referat stößt dieses Verfahren an und muss dabei die Frage beantworten, ob die Partei womöglich eine unzulässige geldwerte Zuwendung angenommen hat und so gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. 

Es ist wichtig, dass eine mögliche verdeckte Parteienfinanzierung von einer kritischen Öffentlichkeit begleitet und von den zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichten geprüft wird. Schließlich geht es um zwei Kernpunkte unserer Demokratie: die Transparenz und den fairen Wettbewerb aller Parteien. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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