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Bärbel Bas
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Frage von Ondre O. •

Sehr geehrte Frau Bas.Wie hoch ist die maßgebliche Einkommensgrenze bei der SED Opferrente in 2025 MfG Ondre O.

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Sehr geehrter Herr O.

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz regelt in § 17a, dass die Einkommensgrenze für die SED-Opferrente abhängig vom Lebensstatus definiert ist: Für alleinstehende Berechtigte beträgt sie das Dreifache, für verheiratete, in einer Lebenspartnerschaft lebende oder in einer eheähnlichen bzw. lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft lebende Berechtigte das Vierfache der Regelbedarfsstufe 1 gemäß der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Derzeit liegt die Regelbedarfsstufe 1 bei 563 Euro. Daraus ergeben sich folgende Einkommensgrenzen:

- Für alleinstehende Berechtigte: 1.689 Euro.

- Für Ehepaare sowie in Lebenspartnerschaft, eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte: 2.252 Euro.

Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen, Arbeitsförderungsgeld und Kindergeld können zusätzlich bezogen werden.

Bei weiteren Fragen zur SED-Opferrente können Sie sich jederzeit auch an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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