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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Bas, wollen die gewinnabschopfende Gas, Öl, Energie Konzerne und Vermieter/innen mit den Betriebs und Nebenkostenabrechnungen, die mehrheit, obdachlos machen.?

Von den Wohngeld, sind viele Bürger/innen, mit einem geringfügigen Einkommen, nicht betroffen. Und somit bekommen viele, mit einem geringfügigen Einkommen, keinerlei Wohngeld wie Studenten, Familien mit Kindern und Rentner/innen, obwohl diese Menschen genauso andere Ausgaben haben..Frage von was sollen die Bürger/innen, mit einem geringfügigen Einkommen, noch leben? Nur weil es den gewinnabschopfende Konzerne, mess und Ablesedienste und Vermieter/innen, um Profit geht.Und somit werden immer mehr Bürger/innen die schon seit Jahren in Armut leben immer verarmen ,nur damit die Profitgier der reichen Konzerne, mess u.ablesedienste, Vermieter/innen befriedigt wird. Was soll Mal aus unseren Kindern werden?

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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine führt auch bei uns in Deutschland zu stark gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere zu deutlich höheren Energiepreisen. Dass die Preissteigerungen für Sie und Ihre Familie eine zusätzliche Belastung sind und Sie sich Sorgen machen, wie Sie Ihre Familie weiterhin gut versorgen können, kann ich gut verstehen. So wie Ihnen geht es derzeit leider sehr vielen Menschen in Deutschland. Um die Menschen in dieser Situation mit den großen Belastungen nicht alleine zu lassen, hat sich die Ampel-Koalition auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro verständigt, das nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird. Die darin enthaltenen Maßnahmen kommen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen zugute, darunter Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Familien mit Kindern. Zu den Maßnahmen gehören:

Eine Wohngeldreform samt Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente: Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden  - so wie es auch Sie fordern. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt; 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

Eine Erhöhung des Kindergeld und des Kinderzuschlags: Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich erhöht  – das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Direktzahlungen an Rentnerinnen und Rentner und Studierende: Zugleich werden Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 entlastet. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger werden nun auch alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Verbesserter Schutz für Mieterinnen und Mieter: Damit aufgrund explodierender Nebenkosten niemand seine Wohnung verliert, soll es einen sechsmonatigen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter geben, die ihre Nebenkosten nicht sofort begleichen können. Zudem soll ein Ausschluss von Strom- und Gassperren sicherstellen, dass Mieterinnen und Mietern nicht einfach der Strom oder das Gas abgestellt werden kann.

Was Ihre Frage zur Gewinnabschöpfung der Unternehmen, die von dieser Krise besonders profitieren, angeht: Auch hier handeln wir. Zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen hat die SPD in den Verhandlungen der Ampel-Koalition die Abschöpfung von krisenbedingten Zufallsgewinnen von Unternehmen durchgesetzt. Das sind für uns ein dringend notwendiger Schritt und eine Frage der  Gerechtigkeit. Diese Einnahmen wollen wir zur Finanzierung einer Strompreisbremse für den Basisverbrauch nutzen, um den Grundversorgungsbedarf sicherzustellen. So stellen wir sicher, dass wir gemeinsam und solidarisch möglichst gut durch die nächsten Monate kommen. Parallel dazu treibt die Bundesregierung den maximalen Ausbau der Erneuerbaren Energien voran, um Deutschland langfristig unabhängig zu machen von russischer und von fossiler Energie.

Die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz setzt zudem eine Expertenkommission ein, die bis Oktober Vorschläge machen soll, wie die gestiegenen Kosten für Gas und Wärme gesenkt und die Folgen der hohen Inflation für Firmen und Verbraucherinnen und Verbraucher abgefedert werden können.

Sehr geehrter Herr N.,

gerade jetzt kommt es darauf an denjenigen zu helfen, die die Preissteigerungen nicht mehr alleine stemmen können. Das sind vor allem Menschen wie Sie, die mit einem kleinen Einkommen auskommen müssen. Ich habe mich daher ganz klar dafür ausgesprochen, dass das dritte Entlastungspaket dahingehend nachgebessert werden muss, dass die Entlastungsmaßnahmen schnell und zielgenau vor allem bei Haushalten mit geringen Einkommen ankommen müssen. Unser Ziel muss es sein, dass niemandem im Winter der Strom oder die Heizung abgestellt oder sogar die Wohnung gekündigt wird, weil die Menschen unverschuldet die Rechnungen nicht bezahlen können. Zudem müssen wir auch Menschen mit geringem Einkommen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Derzeit ist offen, wie sich Inflation, Krieg und Energieversorgung weiter entwickeln. Für mich ist klar: Bei einem Fortschreiten der Krise müssen wir nochmal nachlegen und dabei noch gezielter diejenigen mit wenig Einkommen unterstützen. Dafür werde ich mich einsetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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