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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Frauke B. •

Sehr geehrte Frau Bas, wann wird der Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht gegen Missbrauch durch Rechtsextreme gestärkt?

Mich würde auch noch interessieren, wann die Petition für ein Verbot der AfD bearbeitet wird.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Frauke B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Frage.  

Ich verstehe gut, dass Sie sich Gedanken über das Miteinander in unserer Gesellschaft und die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie machen. Auch ich bin besorgt über einige Entwicklungen, die ich selbst beobachte, und manche Erfahrungen, die ich in Debatten und Gesprächen mache. 

Was Ihre erste Frage betrifft: Gewaltenteilung sichert Freiheit. In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf daher keine staatliche Institution alle Gewalt in ihrer Hand haben. Deshalb braucht es unabhängige Gerichte, an oberster Stelle das Bundesverfassungsgericht. Dass man die Gefahr ernst nehmen muss, dass die Unabhängigkeit von Gerichten, selbst in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in Frage gestellt oder eingeschränkt werden kann, zeigt der Blick nach Polen und Ungarn. 

Bei uns in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht seine Aufgaben bisher bestens erfüllt. Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion wie auch ich können aber Überlegungen, das Gericht auch für mögliche zukünftige Herausforderungen noch besser absichern zu wollen, gut nachvollziehen. Ein wichtiger Aspekt wäre, zentrale Regelungen zur Organisation und zum Verfahren des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufzunehmen. Eine solche Grundgesetzänderung erfordert aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Dazu sind die Ampel-Fraktionen mit der CDU/CSU-Fraktion aktuell im Gespräch.

Im Februar hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus angekündigt, die auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlauben, besser gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Dabei geht es darum, einige Kompetenzen auszubauen und Verfahren zu entbürokratisieren, etwa um Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke auszutrocknen. Vorhandene Befugnisse des BfV, etwa zur Datenübermittlung an Landes- und Kommunalbehörden, sollen stärker genutzt werden. Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf.

Generell gilt es, alle unsere Verfassungsorgane davor zu schützen, entgegen den Bestimmungen und dem Geist unseres Grundgesetzes instrumentalisiert und vereinnahmt zu werden. Sie können sicher sein, dass wir als Demokratinnen und Demokraten diese Gefahren im Blick haben und uns bewusst sind, dass wir uns über weitere Schutzmaßnahmen Gedanken machen müssen. 

Zugleich ist es aber auch wichtig, dass sich die demokratische Mehrheit in unserer Gesellschaft für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat engagiert und diese gegen Angriffe verteidigt. Hierbei sind mir derzeit viele Bürgerinnen und Bürger noch zu leise.

Was Ihre zweite Frage betrifft: Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Petition, die die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am 31.01.2024 entgegengenommen hat. In dieser Petition wird der Bundesrat aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD zu beantragen. Der Bundesrat hat – anders als der Bundestag – keinen eigenen Petitionsausschuss und leitet Petitionen, die ihn erreichen, an die Regierungen der Länder weiter. Die Länder sind frei darin, wie und in welchem Zeitraum sie auf die Petition reagieren. Ein guter Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist daher die Staatskanzlei Niedersachsen. Mit dieser können Sie über folgenden Link Kontakt aufnehmen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/service/kontakt/kontakt-staatskanzlei-2871.html.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diese bzw. diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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