Sehr geehrte Frau Bas. Muss sich die Regierungsbank während Debatten neutral verhalten? Darf die Regierung klatschen, Zwischenfragen stellen und dazwischenrufen wie normale Abgeordnete auch?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Es entspricht den parlamentarischen Gepflogenheiten, dass sich Regierungsmitglieder während einer Bundestagsdebatte weitestgehend neutral verhalten – sofern sie nicht von ihrem Rederecht Gebrauch machen. Interventionen wie Zwischenrufe oder Zwischenfragen sind nicht zulässig. Gleichzeitig unterliegen Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank – anders als Abgeordnete im Plenum – nicht dem formellen Ordnungsrecht des Deutschen Bundestages.
Die jeweilige Sitzungsleitung entscheidet, wie sie beispielsweise mit Zwischenrufen oder Meinungsbekundungen wie Klatschen umgeht. Wenn ich eine Sitzung leite, kann ich beispielsweise ein Mitglied der Bundesregierung informell rügen, ermahnen oder „hypothetisch“ zur Ordnung rufen – indem ich sage: „Würden Sie als Abgeordneter sprechen, hätte ich Sie jetzt zur Ordnung gerufen.“ Davon würde ich Gebrauch machen, wenn jemand persönlich angegriffen wird und die in der Geschäftsordnung verankerte Würde und Ordnung des Parlamentes dadurch verletzt wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas