Sehr geehrte Frau Bas, leider bin ich auf meiner Suche nach einer Antwort nicht fündig geworden. Ich möchte gern wissen, ob es einen Verhaltenskodex für BundestagspräsidentInnen gibt.
Sehr geehrte Frau Bas, auch trotz ausgiebiger Suche an diversen Stellen, wo z.B. über die Neutralität in diesem Amt etwas zu finden war, fehlt mir diese Antwort, weil ich auch nicht weiß, ob so etwas in der GO des Btags steht - oder auch nirgendwo... BTagspräsidentInnen dürfen im Plenum Ordnungsrufe erteilen, können sie sich selber auch solche oder Ähnliches einfangen? Gibt es Grenzen in der Kommunikation, wie sich jemand ausdrückt, wenn er/sie Grenzen im demokratischen Grundverständnis wie auch respektvollem Umgang mit BTagsmitgliedern erlaubt, sei es vom PräsidentInnenstuhl im BTag aus oder öffentlich von außerhalb des Hauses? Gibt es Mittel, solche Verhaltensweisen zu sanktionieren?
Natürlich bin ich, nicht bloß als Sozialdemokratin, sehr froh darüber, dass es bisher und wohl auch in Zukunft kein AfD-BTagsmitglied ins Btagspräsidium geschafft hat und wohl auch nicht schaffen wird.
Herzlichen Dank für eine Antwort, Ihnen wünsche ich alles Gute für Ihre Arbeit u persönlich. ChE.
Sehr geehrte Frau E.
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Wünsche für meine Arbeit sowie persönlich. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) übt die sitzungsleitende Präsidentin oder der sitzungsleitende Präsident die Ordnungsgewalt in den Plenarsitzungen in eigener Verantwortung und unabhängig gegenüber den Abgeordneten aus. Wie Sie bereits richtig angemerkt haben, ist das Präsidium nach § 7 GO-BT dazu verpflichtet, „die Verhandlungen gerecht und unparteiisch [zu leiten] und […] die Ordnung im Hause [zu wahren].“ Dabei ist es ihm ein besonderes Anliegen, dass alle Abgeordneten sowie die Präsidiumsmitglieder selbst respektvoll und kollegial miteinander umgehen. Die Geschäftsordnung sieht jedoch keine Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber sitzungsleitenden Präsidentinnen oder sitzungsleitenden Präsidenten vor.
Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn ein Mitglied des Präsidiums eine Sitzung nicht leitet, sondern in der Funktion als Abgeordnete oder Abgeordneter an einer Plenardebatte teilnimmt. In diesem Fall unterliegt das Präsidiumsmitglied der Ordnungsgewalt der jeweiligen Sitzungsleitung und könnte bei Störung der Ordnung oder Würde des Bundestages – wie alle anderen Abgeordneten auch – mit Ordnungsmaßnahmen belangt werden.
Sollte es hingegen Anlass zu Kritik an der Sitzungsleitung eines Präsidiumsmitglieds geben, haben die Fraktionen die Möglichkeit, diese im Ältestenrat anzubringen, wo sie mit dem jeweiligen Präsidiumsmitglied besprochen wird.
Zum Verhalten der Abgeordneten sowie der Präsidiumsmitglieder außerhalb des Hauses gilt:
Weder die Bundestagsvizepräsidentinnen und -präsidenten noch ich sind Dienstvorgesetzte der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das Präsidium ist – außerhalb der ihm durch die Geschäftsordnung des Bundestages zugewiesenen Kompetenzen – nicht befugt, das Verhalten von Abgeordneten oder der Mitglieder des Präsidiums außerhalb des Hauses zu sanktionieren. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes üben die Mitglieder des Deutschen Bundestages ihr Mandat frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier verantworten ihr Verhalten vor allem vor der kritischen Öffentlichkeit, also Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern. Sie haben daher selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas