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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Frank B. •

Sehr geehrte Frau Bas, Gibt es eine Aufstellung darüber wie oft welcher MDB, mit welcher Parteizugehörigkeit unentschuldigt Plenarsitzungen ferngeblieben ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

An Sitzungstagen des Deutschen Bundestages besteht für Abgeordnete grundsätzlich eine Präsenzpflicht. Ihre Anwesenheit müssen die Abgeordneten nachweisen, indem sie sich in die Anwesenheitsliste eintragen oder an namentlichen Abstimmungen teilnehmen. Ein entschuldigtes Fehlen ist beispielsweise aufgrund von Krankheit oder während des gesetzlichen Mutterschutzes möglich. Die Liste der entschuldigten Abgeordneten können Sie als Anlage zu jedem Plenarprotokoll öffentlich einsehen. 

Fehlt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, wird ein Geldbetrag von der Kostenpauschale einbehalten – zum Beispiel bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag 200 Euro oder bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung 100 Euro. Unter dem Link https://www.bundestag.de/abstimmung können Sie die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen einsehen. Daraus lässt sich auch entnehmen, welche Abgeordneten welcher Fraktion oder Gruppe nicht an der jeweiligen Abstimmung teilgenommen haben. 

Aus der Präsenzpflicht folgt allerdings nicht, dass sich die Abgeordneten für die ganze Dauer der Debatten im Plenarsaal aufhalten müssen. Zur Tätigkeit der Abgeordneten gehört es genauso, sich mit Besuchergruppen zu treffen, mit Mitarbeitenden zu besprechen, Bürgerbriefe zu beantworten, sich für die Ausschussarbeit vorzubereiten oder Presseanfragen zu beantworten. Ein maßgeblicher Teil der parlamentarischen Arbeit findet zum Beispiel in den Ausschüssen statt.

Der Deutsche Bundestag ist in hohem Maße arbeitsteilig organisiert, anders wäre die Fülle der verschiedenen Sachverhalte nicht zu bewältigen. Nicht jede und jeder Abgeordnete kann auf jedem Gebiet über Fachwissen verfügen. Die Abgeordneten spezialisieren sich daher, so dass die ganze Bandbreite politischer Sachgebiete abgedeckt wird und gleichzeitig zu jedem Thema die notwendigen Detailkenntnisse vorhanden sind. Die Expertise der fachlich zuständigen Abgeordneten prägt die Urteilsbildung ihrer Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen. Das heißt umgekehrt aber auch: Die Abgeordneten einer Fraktion vertrauen auf das Votum ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen bei Entscheidungen zu Themen, in denen sie keine Fachleute sind. An den Debatten im Plenum nehmen vornehmlich jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier teil, die sich in die entsprechende Materie eingearbeitet haben. Mit den Themen und Tagesordnungspunkten wechseln daher auch die Abgeordneten im Plenarsaal. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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