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Bärbel Bas
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Frage von Hans M. •

Schafft Enteignung russichen Staatsvermögens für die Ukraine, einen Präzedensfall, nach dem dann Polen, Griechenland, viele Länder, vlt. sogar Russland selbst, von D Reputationen einfordern könnten?

Frau Bas,

Überlegungen der EU gehen dahin, von der EU eingefrorenes russisches Staatsvermögen als Kriegsreputation der Ukraine zu übertragen.

Q.: https://internationalepolitik.de/de/die-heikle-frage-der-enteignung

1. EU/NATO Freunde Polen (1,3 Billiarden)/Griechenland (289 Mrd) bestehen dato auf Milliarden Reputationsforderungen an D.

https://www.stern.de/politik/ausland/polen-fordert-1-3-billion-euro-von-deutschland--was-es-damit-auf-sich-hat-32999912.html

https://www.mdr.de/geschichte/zeitgeschichte-gegenwart/politik-gesellschaft/reparationsforderungen-deutschland-angriff-griechenland-polen-100.html

1. Garantieren Sie uns, dass kein Präzedensfall für Reputationsforderungen (Q: .s.o.) an Deutschland geschaffen wird wird?

2. Schließen Sie sicher aus, das Russland dann international selbst, ggf.mit Unterstützung BRICS, Reputationen von D einfordert (die juristischen Überzeugungen der EU, nur 7% der Weltbevölkerung, sind nicht per se die juristischen Überzeugungen der restlichen Welt) ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Entscheidung des Rates der Europäischen Union bezieht sich nicht auf die russischen Vermögenswerte selbst, sondern aufdie daraus resultierenden Zufallsgewinne bzw. Zinsen (die sog. Windfall-Profits). Die Möglichkeit des Auftauens der Vermögenswerte und die direkte Nutzung wird hingegen, wie auch von Ihnen, kritisch gesehen.  

Die Entscheidung hierzu fiel im Rat der Europäischen Union. Deutschland wird dort durch Mitglieder der Bundesregierung vertreten. Als Bundestagsabgeordnete war ich damit nicht direkt in den Entscheidungsprozess und alle damit verbundenen rechtlichen Abwägungen eingebunden. Ich bitte Sie daher, sich für weiterführende Informationen direkt an die Bundesregierung zu wenden. Die Möglichkeit hierzu haben Sie über https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt/kontaktformular.   

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diese bzw. diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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