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Bärbel Bas
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Frage von Lutz-Bernd B. •

Opferentschädigung Rent ich bekomme 330 € rente wird meine entschädigung Rente erhot

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Sehr geehrter Herr B. B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. 

Opfer des SED-Regimes können künftig verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden leichter anerkennen lassen. Zudem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer eingerichtet. 

Wesentliche Änderungen betreffen auch die Höhe der SED-Opferrente. Sie soll ab dem 1. Juli 400 Euro statt 330 Euro betragen. Ab dem Jahr 2026 soll die Höhe der SED-Opferrente dann dynamisiert und an die Rentenentwicklung gekoppelt werden. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-sed-opfer-1042020.

Bei Fragen zur SED-Opferrente können Sie sich jederzeit auch an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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