Nachfrage zu meiner Anfrage vom 13.12.2024: Sollten Abgeordnete verpflichtet werden, Ihre Quellen zu veröffentlichen, wenn Sie Ausschnitte aus Bundestagsreden auf sozialen Plattformen posten?
Sehr geehrte Frau Bas.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, aber Ihre Antwort traf nicht den Kern meiner Frage. Es ging mir nicht darum, dass Sie Aussagen von MdB während einer Debatte " kontrollieren", dies ist natürlich Aufgabe der anderen MdB.
Wenn aber nach der Debatte, die Redebeiträge auf Sozialen Plattformen gepostet werden, und dort Tatsachenbe-hauptungen verbreitet werden, sollten MdB verpflichtet werden ihre Quellen zu nennen, da Ihnen aus Steuermitteln wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlt werden, die ja u.a. die Aufgabe haben, für die MdB Themen zu recherchieren.
Dies würde dann den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, die Behauptungen nachzuvollziehen, zu werten und Fake News leichter zu erkennen. Dieses wäre meiner Ansicht nach eine Möglichkeit, den demokratischen Diskurs vor populistischer Lügenpropaganda, wie wir das beim Brexit, im US-Wahlkampf und auch in Deutschland erleb(t)en, besser zu schützen. MfG
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Da Sie sich auch mit Ihrer Rückfrage auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen erneut nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Ihr Bedürfnis nach Quellenangaben kann ich gut nachvollziehen. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben habe: Auch ich sehe in Desinformation eine Gefahr für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und für unsere Demokratie. Und auch ich erwarte von den Abgeordneten im Sinne unserer Demokratie und des Ansehens des Deutschen Bundestages, dass sie keine Falschinformationen verbreiten.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gibt mir als Präsidentin des Deutschen Bundestages jedoch ausschließlich in meiner Funktion als Leiterin der Plenarsitzungen ordnungsrechtliche Befugnisse, um während der Sitzungen die Ordnung aufrecht zu erhalten und die Würde des Hauses zu wahren. Das Verhalten der Abgeordneten im außerparlamentarischen Raum – wie den von Ihnen benannten Plattformen - bleibt der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung überlassen. Auch hier gilt: Die Abgeordneten müssen die Art und Weise ihrer Mandatsausübung gegenüber den Wählerinnen und Wählern verantworten. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz Träger eines freien Mandats, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Als Bundestagspräsidentin bin ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Es ist aber möglich, dass beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen über Personen einen beleidigenden Charakter haben. In solchen Fällen könnte auch eine außerparlamentarische Verfolgung in Betracht kommen, da der Indemnitätsschutz bei verleumderischen Beleidigungen nicht greift. Es liegt in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu entscheiden, ob außerparlamentarische Äußerungen von Abgeordneten verfolgt werden müssen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas