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Bärbel Bas
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Frage von Karsten S. •

Muss der Bundestag von der Regierung mit dem Besuch von Frau Baerbock in China die Anerkennung von Taiwan als souveränem Staat durch Deutschland einfordern? Ist das nicht der nächste logische Schritt?

Wenn die deutsche Regierung die Anerkennung von Taiwan als souveränem Staat nicht zeitnahe, logisch folgen lässt, sind alle Aussagen unserer Außenministerin ohne Wert.
Wenn Deutschland Taiwan nicht als Staat anerkennt, ist der Konflikt ein nationaler Konflikt innerhalb Chinas. Von Deutschland nicht zu kommentieren.
Wäre es nicht die Aufgabe vom Bundestag die Rolle Deutschlands im Verhältnis zu Taiwan und China im Parlament grundsätzlich zu diskutieren?
Am Ende der Debatte den Standpunkt des Hauses für die deutsche Regierung unter Olaf Scholz klar erkennbar fest zu legen?

P.S. Vielen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meiner letzten Frage vom 15.03.23.
Diese neue Frage stelle ich wieder Ihnen, weil die Außenministerin noch keine Frage auf dieser Plattform beantwortet hat.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre neuerliche Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Ich bitte um Verständnis, dass ich als Präsidentin des Deutschen Bundestages Zurückhaltung wahre, wenn es darum geht, Entscheidungen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung öffentlich zu kommentieren. Auch sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der im Parlament vertretenen Fraktionen inhaltliche Vorgaben zu machen, was die von ihnen bearbeiteten Themen und Initiativen anbelangt.

Ich empfehle Ihnen, sich direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit hierzu haben Sie auch auf direktem Wege, etwa über https://www.bundestag.de.  Auch an die Bundesaußenministerin können Sie sich direkt wenden, etwa über das Kontaktformular des Auswärtigen Amtes, unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular. Die Nutzung dieser Plattform ist dafür nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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