Müssen sie als Bundestagspräsidentin nicht Neutral sein, warum dürfen sie an den Abstimmungen im Bundestag teilnehmen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
In meinem Amt als Bundestagspräsidentin repräsentiere ich den gesamten Deutschen Bundestag. Ich leite die Parlamentssitzungen und bin in dieser Position, wie Sie richtig ausführen, zur Neutralität verpflichtet. Ich leite die Verhandlungen im Plenum also unparteiisch, so wie es die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verlangt.
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident wird aus der Mitte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Somit sind Bundestagspräsidentinnen und Bundestagspräsidenten immer auch Abgeordnete und haben als solche ein Stimmrecht. Bereits seit 2009 bin ich als direkt gewählte Abgeordnete im Wahlkreis Duisburg I Teil der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. In dieser Funktion nehme ich, wie alle anderen Mitglieder des Deutschen Bundestages, an den Abstimmungen im Plenum teil.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas