Müssen die Abgeordneten die ihr Mandat durch die Wahl in Berlin verlieren die Bezüge/Diäten zurückzahlen?
Die Abgeordneten haben ja unrecht einen Bundestagsmandat erhalten. Dies hat ja zu unberechtigte Zahlungen geführt. Muss ein Rüchzahlung erfolgen oder wer tritt für den Schaden ein.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Die Abgeordneten, die ihr Mandat nicht wieder erlangen konnten, waren für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag dessen reguläre Mitglieder. Ihr Mandat haben sie nach Feststellung des endgültigen Gesamtergebnisses der Wahl durch den Bundeswahlausschuss verloren. Eine Rückforderung der geleisteten Entschädigungszahlungen ist ausgeschlossen, da den Mitgliedern während ihrer Mandatszeit die geleisteten Zahlungen rechtmäßig zustanden.
Noch ein Hinweis: Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas