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Bärbel Bas
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Frage von Elisabeth V. •

Könnte theoretisch d. CDU/CSU Fraktion jetzt einen Antrag gemäß Art. 67 GG (Hr. Merz statt Hr. Scholz als Kanzler) also ein konstruktives Mißtrauensvotum stellen, oder ist es rein prozedural zu spät?

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Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Theoretisch ist ein konstruktives Misstrauensvotum gemäß Artikel 67 des Grundgesetzes bis zum Ende der Wahlperiode möglich. Artikel 67 selbst wie auch der näher konkretisierende § 97 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nennen hierfür keine Frist. 

Dies könnte sogar noch in der Zeit nach der planmäßig letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode, die am 11. Februar stattgefunden hat, und vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung erfolgten. Gemäß Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes müsste ich als Bundestagspräsidentin eine solche Sitzung einberufen, wenn ein Drittel des Deutschen Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler dies verlangen. Als Bundestagspräsidentin könnte ich auch selbst eine solche Sitzung ansetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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