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Frage von Gotthilf K. •

Können Sie bei der Bundesregierung in Erfahrung bringen, ob und in welcher Höhe die Bahn Schadensersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann?

Bei der Frage beziehe ich mich insbesondere auf einen Artikel in der Rheinischen Post (URL: https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-und-moers-abriss-der-coelve-bruecke-droht-bahnverkehr-eingestellt_aid-63358201 ).

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann. Die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern besteht im Prinzip, wenn die Bahn eine Stecke aufgrund eines Verschuldens eines Dritten sperren muss. Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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