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Bärbel Bas
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Frage von Claude S. •

Ist eine Impfpflicht ab 60 verfassungskonform? Ist eine Impfpflicht ab 60 mit der unantastbaren Würde des Menschen vereinbar?

Sehr geehrte Frau Bas!

Ich hoffe auf Ihren Einsatz gegen eine Impfpflicht, generell !
Die Entscheidung, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, ist höchstpersönlich und intim, die zu unserer freiheitlichen Gesundheitsgestaltung gehört.
Ohne Impfnachweis ab 60 kein Job mehr, keine Ausweichmöglichkeit. Darf der Staat die Existenzgrundlage der Einzelnen entziehen, bzw. ein Leben in Würde absprechen?

Mit hoffnungsvollen Grüßen C.S. Berlin

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Sehr geehrter Herr S.,

der Deutsche Bundestag führt im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren stets Expertenanhörungen durch. In der entsprechenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Anträgen zur Impfpflicht wurde die Altersgrenze von 60 Jahren von den Expertinnen und Experten als medizinisch sinnvoll und als verfassungsrechtlich tragfähig eingestuft, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass eine Covid-19-Infektion ab diesem Alter besonders gefährlich ist. Das Ziel des Gesetzesentwurfs, eine hohe Grundimmunität zu erreichen und so eine später weiterhin drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, rechtfertigt grundsätzlich die vorgeschlagene Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab einem Alter von 60 Jahren. Zumal sichere Impfstoffe zur Verfügung stehen - denn ein Impfstoff wird in Deutschland nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoffentwicklungen auch bei der Zulassung einer Impfung gegen das Coronavirus.

Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik, bitte ich Sie, sich an meine Nachfolgerin im Amt der für Gesundheit zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt bzw. die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu wenden. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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