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Bärbel Bas
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Frage von Berno M. •

In Sachen Heizölzuschuss in BW

Wenn ich 2022. eine hohe Heizölabrechnung u. Im Jahr 2021 keine Betankung hatte, kann man dafür dann Betankungen von 2019 u. 2020 anwenden u. auf 2021 hochrechnen?
Gruß u. Dank Ihr Berno M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion. 

Weitere Informationen zu Ihrer konkreten Frage und auch darüber hinaus, finden Sie auch auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte.  

Für die Entlastungen werden Rechnungen mit einem Lieferdatum im Erstattungszeitraum vom1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt. Sofern ein geeigneter Nachweis erbracht werden kann, dass die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, können auch diese Rechnungen berücksichtigt werden. Der Erstattungsanspruch berechnet sich im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 anhand sogenannter Referenzpreise. Der pauschale Referenzpreis für Heizöl beträgt 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer).

Entscheidend sind somit der Lieferzeitraum und der Referenzpreis, der sich aus den allgemeinen Durchschnittswerten des Jahres 2021 ergibt, unabhängig davon, ob Sie in diesem Jahr Ihren Tank befüllt haben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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