Ich möchte gerne wissen ob Beamte und Pensionäre auch das 300 Euro Entlastungspaket erhalten.
Hallo Frau Bas,
Wie ist das bei Paaren die nicht verheiratet sind, zusammen wohnen und beide berufstätig sind, erhalten dann beide die 300 Euro ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Um die arbeitende Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell zu entlasten, hat die Ampel-Koalition beschlossen eine Energiepreispauschale einzuführen. Diese Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Erwerbstätigen schnell und unbürokratisch erreichen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Im Hinblick auf Ihre Frage bedeutet das: Auch Beamtinnen und Beamte erhalten die Energiepreispauschale, da auch sie ein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen beziehen. Bei unverheirateten Paaren, die zusammen wohnen und beide einkommenssteuerpflichtig erwerbstätig sind, erhalten beide jeweils die Energiepreispauschale. Für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre ist die Auszahlung der Energiepreispauschale derzeit nicht vorgesehen.
Die Energiepreispauschale ist aber nur ein Bestandteil der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten umfassenden Entlastungspakete von denen auch Pensionärinnen und Pensionäre profitieren. Dazu zählt der geplante Wegfall der EEG-Umlage. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Durchschnitt etwa 133 Euro. Ebenso profitieren Pensionärinnen und Pensionäre auch von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe. Für drei Monate soll der Preis für Benzin um 30 Cent sinken, für Diesel um 14 Cent. Diese Preissenkungen kommen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch indirekt bei den Preisen in anderen Bereichen zugute, da letztlich jedes Gut transportiert werden muss und ein Teil dieser Kosten auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Zudem gilt auch für Pensionärinnen und Pensionäre die geplante ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie wird 90 Tage lang allen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf die vereinbarten Maßnahmen war es der Bunderegierung wichtig, all jene Menschen zu entlasten, die von den aktuellen Preissteigerungen besonders hart getroffen werden. Das sind Geringverdienende, Minijobberinnen und -jobber, Familien, viele Rentnerinnen und Rentner und Studierende. Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner, das gilt auch für Menschen mit kleinen Pensionen, hat die Bundesregierung besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die bereits geplante Einmalzahlung von 100 Euro wird aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmals verdoppelt. Damit werden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme im Juli 2022 200 Euro ausgezahlt werden. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieherinnen und -bezieher Rentnerinnen und Rentner: Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss in Höhe 270 Euro.
Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag beraten wird. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Menschen mit geringen Renten bzw. Pensionen im Blick haben und auch die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionären bei der Energiepreispauschale noch einmal prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas