Halten Sie Ihr Einkommen für angemessen?
Sehr geehrte Frau Bas,
Ihr Einkommen beträgt mehr als zehnmal so viel wie das durchschnittliche Einkommen eines Rentners nach 45 Arbeitsjahren. Das Bild von Rentnern die Flaschen sammeln müssen gehört mittlerweile zum Alltag. Finden Sie das so in Ordnung?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung – besser bekannt als Diäten – orientiert sich an den Bezügen solcher Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber, die einer den Abgeordneten vergleichbare Verantwortung und Belastung haben. Seit 2014 sind dies die einfachen Richterinnen und Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Die Regelungen zur Abgeordnetenentschädigung basieren auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission aus dem Jahr 2011. Als Bundestagspräsidentin bekomme ich außerdem eine monatliche Amtszulage in Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Das ist Ausdruck dieses besonders herausgehobenen Amtes.
Die Höhe sowohl der Abgeordnetenentschädigung als auch der Renten orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Die zuletzt gestiegenen Löhne sorgen deshalb für höhere Renten wie auch höhere Diäten. Rentnerinnen und Rentner haben in den Jahren 2022, 2023 und zuletzt zum 1. Juli dieses Jahres deutliche Rentenerhöhungen erhalten. Die Rente stieg 2022 im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Im Jahr 2023 stieg sie im Westen abermals um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent. Zum 1. Juli 2024 stieg die Rente in Ost und West um 4,57 Prozent. Vergleicht man die Entwicklung der Renten und der Diäten in dieser Wahlperiode, so sind die Renten seit Sommer 2021 prozentual sogar stärker gestiegen als die Diäten der Bundestagsabgeordneten.
Aber natürlich ist mir bewusst, dass gerade die zuletzt hohe Inflation für viele Rentnerinnen und Rentner trotz der Rentensteigerungen eine große Belastung darstellt. Daher haben wir als Ampel-Koalition viele weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Besonders wichtig ist mir die Wohngeldreform, die gezielt Haushalte mit geringem Einkommen entlastet. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Durch die Reform haben rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – dreimal mehr als zuvor. Das neue Wohngeld enthält eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die hohen Energiepreise stärker abzufedern. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner.
Als Sozialdemokratin ist für mich aber ganz klar: Um Erwerbsarmut und Altersarmut in der Rente zu verhindern, braucht es anständige Löhne. Darum hat meine Partei, die SPD, sich erfolgreich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro eingesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,41 Euro pro Stunde. Anfang 2025 wird er auf 12,82 Euro steigen. Wir wissen: Das ist nicht genug. Darum wollen wir einen deutlich höheren Mindestlohn und anständige Löhne für alle, die Tag für Tag zur Arbeit gehen und ihr Bestes geben.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas