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Bärbel Bas
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Frage von Jürgen H. •

Hallo Frau Bas, Grüße aus Bochum! Bekommen auch Versorgungsempänger der KVWL also des Landes die Zahlung 300 € aus dem Entlastungspaket 3? Sie erwähnten nur die Versorgungsempänger des Bundes.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Um die steigenden Energie- und Lebenserhaltungskosten als Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern hat die Bundesregierung im dritten Entlastungspaket unter anderem eine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes vorgesehen.

Diese Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen ausgezahlt werden. Sie soll steuerpflichtig und nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Die Auszahlung soll voraussichtlich am 15. Dezember erfolgen. Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der letzten Woche erstmals im Bundestag debattiert und soll in den kommenden Wochen beschlossen werden.

Was ihre konkrete Frage betrifft, so werden Sie als Versorgungsempfänger der KVWL nicht zur Empfängergruppe der Einmalzahlung durch den Bund gehören, da eine solche Zahlung an Sie aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat nach meiner Kenntnis jedoch eine entsprechende Regelung auf Landesebene angekündigt. Davon würden dann auch Sie profitieren. Für weitere Informationen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen des Landes NRW.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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