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Bärbel Bas
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Frage von Harald W. •

Guten Tag Frau Bas, warum kann ich in Berlin einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe für Heizöl stellen und in NRW nicht?

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Sehr geehrter Herr W.,

 vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit leitungsungebundenen Brennstoffen wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung, da der Bund zwar die Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitstellt, die konkrete Umsetzung jedoch durch die Bundesländer erfolgt. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.

Berlin ist bereits auf eigenes Risiko in Vorleistung getreten, deshalb ist die Antragstellung dort schon länger möglich. Die anderen Länder, so auch NRW, sind jetzt am Zug – denn diese sind für die Auszahlung der Mittel zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass Anträge schnellstmöglich eingereicht werden können und die Unterstützungsgelder so ausgezahlt werden können. Die einzelnen Bundesländer werden darüber informieren, sobald im einzelnen Bundesland eine Antragstellung möglich ist. Auskunft zum Antragsverfahren in Nordrhein-Westfalen kann Ihnen nur die Landesregierung geben. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa über das Kontaktformular der Landesregierung unter https://www.land.nrw/kontakt. Berlin war bereits auf eigenes Risiko und vor Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung in Vorleistung gegangen. Die Beantragung ist dort daher bereits möglich.

Weitere Informationen zu den Kriterien, nach denen die Härtefallhilfen ausgezahlt werden, finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.  

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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