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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Annette S. •

Guten Tag Frau Bas. Sie sagten gestern bei ihrer Antrittsrede, dass die Abgeordneten den Menschen dienen sollen. Können Sie genauer definieren welchen Menschen die Abgeordneten verpflichtet sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

In meiner Antrittsrede habe ich betont, dass die im Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidungen dem „Wohle der Menschen in unserem Land, in der Europäischen Union und weltweit“ dienen sollen. Zugleich habe ich den besonderen Wert gesellschaftlicher Vielfalt herausgehoben, der sich auch in der Zusammensetzung des Parlaments widerspiegelt. Und ich habe dazu aufgerufen, sich in der Politik „ganz bewusst um die Mitte der Gesellschaft“ zu bemühen und gerade denjenigen Menschen besondere Beachtung zu schenken, die in unserer Gesellschaft – aufgrund ihrer jeweiligen Lebenssituation – wenig Gelegenheit haben, sich Gehör zu verschaffen.  

In dieser Haltung kommt ein Repräsentationsverständnis zum Ausdruck, das Artikel 38 des Grundgesetzes als Vorgabe für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages konkretisiert: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort meine Position näher gebracht zu haben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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