Für den maßgeblichen Zeitraum habe ich 2 Heizöllieferungen zu unterschiedlichen Preisen erhalten. Kann ich im Antrag für Heizölkostenentlastung daher beide Rechnungsbeträge zusammen addieren?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Was Ihre Frage betrifft:
Im Bundestagsbeschluss vom 13. Dezember 2022 heißt es hierzu: „Dabei können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.“ Es können also auch mehrere Rechnungen berücksichtigt werden, wenn sie den übrigen Vorgaben entsprechen. Den kompletten Wortlaut finden Sie auf Seite 8 (Punkt 8) der Bundestagsdrucksache 20/4915 unter dem Link https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen. Anschließend obliegt es den Bundesländern die Vereinbarung umzusetzen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Zuschüsse zukommen zu lassen. Ich habe meine Fachkolleginnen und -kollegen gebeten, den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesländer auf die Dringlichkeit, eine solche Vereinbarung zu treffen, hingewiesen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben auch öffentlich bereits darauf aufmerksam gemacht, etwa Matthias Miersch in diesem Artikel in der Berliner Morgenpost: https://www.morgenpost.de/politik/article237533231/heizoel-pellets-heizung-heizen-hilfe-haertefall-entlastung-wann.html.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas