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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Ulf Stefan B. •

Frau Präsidentin, warum Schlagen Sie in Zeiten wachsender Entfremdung, Gleichgültigkeit und Politikverdrossenheit die Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre vor, also noch weniger Demokratie?

Wie kann man als oberste Demokratin und Sozialdemokratin für noch längere Wahlperioden sein? Ich bin fassungslos. Falls Sie etwa statt vierjährlicher Wahlen für „mehr plebiszitäre Elemente“ sind, brauche ich nur mit dem einen Wort „Brexit“ die Kurzsichtigkeit solcher Ideen zu belegen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Die Qualität einer Demokratie bemisst sich an vielen Faktoren, die Dauer der Wahlperioden ist nur einer davon. Diese zu verkürzen oder zu verlängern hat Vor- und Nachteile. Für Deutschland überwiegen nach meinem Dafürhalten die positiven Aspekte, wenn wir die Zeit zwischen zwei Bundestagswahlen um ein Jahr verlängern: So könnte die Übertragung der - in den Landtagen (außer Bremen) bereits üblichen - fünfjährigen Wahlperiode auf den Deutschen Bundestag erlauben, Wahlen besser abzustimmen und ggf. zusammenlegen zu lassen. Diese organisatorischen Vorteile würden auch Kosten sparen.

Durch eine längere Wahlperiode könnte aber vor allem erreicht werden, dass bundespolitische Entscheidungen künftig weniger stark vom Blick der Abgeordneten auf bevorstehende Wahlkämpfe geprägt sind. Das käme der Sacharbeit zu Gute.

Mit diesen Überlegungen stehe ich übrigens nicht allein. Sie finden sich beispielswiese auch im Koalitionsvertrag des aktuellen Regierungsbündnisses. Dementsprechend sind sie auch Teil des Arbeitsauftrags der „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit", die der Deutsche Bundestag im März vergangenen Jahres in Lebens gerufen hat.

Als Bundestagspräsidentin sehe ich es als Teil meiner Aufgaben an, Diskussionen anzustoßen und voranzubringen. Insbesondere wenn es darum geht, wie wir unsere Demokratie weiterentwickeln. Die Entscheidung über mögliche Wahlrechtsreformen obliegt aber - wie alle Gesetzesbeschlüsse - selbstverständlich dem Parlament insgesamt.

Dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die bestimmte Reformen kritisch betrachten, ist mir dabei bewusst. Solche Fragen müssen gründlich abgewogen und kontrovers debattiert werden. Ich hoffe aber, Ihnen mit dieser Antwort meine Argumente nachvollziehbar gemacht zu haben.

Im Übrigen sehe ich in plebiszitären Instrumenten und den parlamentarischen Prozess ergänzenden Formaten wie Bürgerräten durchaus Potential zur Belebung unserer Demokratie. Das Beispiel „Brexit" weißt sicherlich auf bestehende Gefahren hin, die es im Blick zu behalten gilt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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