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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Michael S. •

Erhöhung der DDR Opferrente

Sehr geehrte Frau Bas,

warum wird die Opferrente nicht im

selben Maß wie die Abgeordneten Diäten

erhöht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Die sogenannte "SED-Opferrente" und die Abgeordnetendiäten können nicht direkt miteinander verglichen werden, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen und auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen.

Die Abgeordnetendiäten sind eine Entschädigungsleistung, die gemäß Artikel 48 des Grundgesetzes die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen soll. Die Höhe der Diäten orientiert sich an den Bezügen von Richterinnen und Richtern an obersten Bundesgerichten. Die Diäten werden jedes Jahr automatisch an den Nominallohnindex gekoppelt, der die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland widerspiegelt. Dieses gesetzlich-geregelte Verfahren soll sicherstellen, dass Abgeordnete im Einklang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung vergütet werden.

Die sogenannte "SED-Opferrente" ist eine Sozialleistung für ehemalige politische Häftlinge der DDR. Sie wurde 2007 eingeführt und beträgt aktuell 330 Euro monatlich. Bislang wird die Höhe der Zuwendung alle fünf Jahre überprüft und angepasst. Im September 2024 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der eine Dynamisierung der Opferrente vorsieht und die monatliche Zuwendung künftig an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung koppeln soll. Dadurch würde die Opferrente regelmäßig angepasst, ohne dass eine Überprüfung alle fünf Jahre erforderlich wäre. Der Gesetzentwurf sowie zwei weitere Anträge wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-recht-rehabilitierungsrechtliche-vorschriften-1025102

Für Fragen zur SED-Opferrente können Sie sich jederzeit auch an die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Frau Evelyn Zupke, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/amt-851790

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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